1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Verkaufs - und Lieferbedingungen gelten für alle
auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen der Firma CMT-Jarmen.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen werden auch durch Auftragsannahme
nicht anerkannt.
1.2. CMT - Jarmen behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen,
Informationen körperlicher und unkörperlicher Art - auch in elektronischer Form
- Eigentums- und Urheberrechte vor; diese dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden.
2. Angebote, Bestellungen
2.1. Die Angebote von CMT - Jarmen sind freibleibend. Die in den Angeboten
sowie in beigefügten Unterlagen enthaltenen Angaben über die
Produktbeschaffenheit, insbesondere Maße, Gewichte, Leistung, Verbrauch, sind
Richtwerte, es sei denn, sie werden in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich
und verbindlich anerkannt.
2.2. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt - mangels
besonderen Vereinbarungen - durch schriftliche Auftragsbestätigung oder im
Zeitpunkt der Absendung der bestellten Ware an den Kunden zustande.
2.3. Laut Gerichtsurteil des Amtsgerichts Münster
(Urteil v. 06.02.2007, 6 C 4090/06) gilt:
- für kundenspezifische Bestellungen, (das heißt z.Bsp. auf Kundenwünsche
erstellte PC Systeme) und für gewerbliche Bestellungen, gilt keine Widerrufsrecht!
Das bedeutet, dass Bestellungen und Käufe bindlich sind, mit Erhalt der
Geldempfangsquittung als Beleg für die Auftragsbestätigung und Bestellung. Geld
wird in beiden Fällen nicht zurück erstattet. Außnahmefälle liegen bei der
Entscheidung des Geschäftsinhabers von CMT-Jarmen, jedoch ist dieser dazu nicht
verpflichtet.
3. Lieferfristen und –termine
3.1. Lieferfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn CMT - Jarmen
diese schriftlich bestätigt. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem
Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
3.2. Die Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen setzt die abschließende
Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen zwischen CMT - Jarmen
und dem Kunden, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher von Kunden zu liefernden
Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen,
sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen
Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht
rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht,
wenn CMT - Jarmen die Verzögerung zu vertreten hat.
3.3. Verkehrs - oder unvermeidliche Betriebsstörungen, die durch rechtmäßige
Arbeitskampfmaßnahmen, Verfügungen von hoher Hand sowie alle sonstigen Fälle
höherer Gewalt, auch bei den Lieferanten von CMT - Jarmen, entstehen,
befreien CMT - Jarmen für die Dauer ihres Bestehens und dem Umfang ihrer
Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung und verlängern wirksam
vereinbarte Lieferfristen angemessen.
3.4. Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn CMT-Jarmen
die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird. Der Kunde
kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die
Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes
Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall,
so hat der Kunde den auf die Lieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen.
Dasselbe gilt bei Unvermögen von CMT - Jarmen.
3.5. Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Ausnahmeverzuges
ein oder ist der Kunde für diese Umstände allein oder weit überwiegend selbst
verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.
3.6. Kommt CMT - Jarmen in Verzug und erwächst dem Kunden hieraus ein
Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen.
Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5% im Ganzen, aber
höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der
Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
3.7. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von CMT - Jarmen innerhalb
einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung
vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt
oder auf der Lieferung besteht.
Preise, Zahlung
4.1. Die Preise von CMT - Jarmen verstehen sich zzgl. etwaiger
Verpackungs- und Versandkosten sowie der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
4.2. In erster Linie gilt bei einer Kundenbestellung eine Vorkasse gegenüber
CMT - Jarmen. Diese Höhe der Vorauszahlung beträgt die Höhe des Einkaufswertes
zzgl. Mehrwertsteuer und Versandkosten, so das CMT - Jarmen keine Auslagen
tätigen muss. Bei Zahlung auf Rechnung und keiner anderen Vereinbarung,
sind alle Rechnungen zahlbar innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug.
4.3. Wechsel- und Scheckzahlungen müssen vorher vereinbart werden. Diskont -
und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Kunden. Scheckzahlungen gelten
erst mit Gutschrift auf dem Konto von CMT - Jarmen als bewirkt.
4.4. Die Aufrechungen ist nur mit von CMT - Jarmen anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung
von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen
Vertragsverhältnissen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
4.5. Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen
Zahlung fällig, sobald der Kunde mit zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug
gerät.
4.6. Gerät der Kunde in Verzug, ist CMT - Jarmen vorbehaltlich der
Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugschadens sowie der
Möglichkeit des Kunden, CMT - Jarmen einen geringeren Schaden
nachzuweisen, berechtigt, Zinsen in Höhe von 15% p.a. zu erheben; mindestens
kann CMT - Jarmen jedoch den gesetzlichen Zinssatz geltend machen.
4.7. Wird nach Vertragsabschluss, insbesondere durch die Nichteinhaltung der
Zahlungsbedingungen, die mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar,
ist CMT - Jarmen berechtigt, ausstehende Lieferungen aus sämtlichen mit
dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindungen nur gegen Vorauszahlung oder
Stellung von banküblichen Sicherheiten auszuführen. Darüber hinausgehende
gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5. Gefahrenübergang, Abnahme
5.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand das Werk
verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder
CMT - Jarmen noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung
und Aufstellung übernommen haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese
für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin,
hilfsweise nach der Meldung von CMT - Jarmen über die Abnahmebereitschaft
durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht
wesentlichen Mangels nicht verweigern.
5.2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von
Umständen, die CMT - Jarmen nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom
Tage der Meldung der Versand - bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.
CMT - Jarmen verpflichtet sich, auf Kosten des Kunden die Versicherungen
abzuschließen, die dieser verlangt.
5.3. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. CMT - Jarmen behält sich das Eigentum an der Ware
(nachfolgend "Vorbehaltsware") vor, solange noch Forderungen, gleich welcher
Art, aus der gegenwärtigen oder künftigen Geschäftsbeziehung mit dem Kunden
bestehen. Bei laufender Rechnung dient dieser Eigentumsvorbehalt auch zur
Sicherung unserer jeweiligen Saldo-Forderung.
6.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug
ist CMT - Jarmen auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne
Nachfristsetzung zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Kunde
ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch CMT - Jarmen gelten nicht
als Rücktritt vom Vertrag.
6.3. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt CMT- Jarmen
vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes
zu verlangen.
6.4. Der Kunde kann die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterveräußern. Ein ordentlicher Geschäftsgang liegt nicht vor, wenn die
Vorbehaltsware nicht unter Eigentumsvorbehalt weiterverkauft wird. Die
Ermächtigung erlischt, sobald der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder eine
wesentliche Minderung seiner Kreditwürdigkeit eintritt. Der Kunde tritt
CMT - Jarmen bereits alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware samt Neben- und Sicherungsrenten in Höhe des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware ab. Die Abtretung wird hiermit von CMT - Jarmen angenommen.
6.5. Sicherungsübereignungen bzw. -abtretung sowie Verpfändung der
Vorbehaltsware, bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von
Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter
hat der Kunde CMT - Jarmen unverzüglich zu benachrichtigen.
6.6. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für CMT - Jarmen. Er hat sie
gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Einbruch, Diebstahl und Transport-
sowie Leitungswasserschäden zu versichern. Die aus einem Schadensfall
entstehenden Forderungen gegen Versicherer und dritte Personen tritt der Kunde
im Voraus in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an CMT - Jarmen ab.
Auch diese Abtretung wird hiermit von CMT - Jarmen angenommen.
6.7. CMT - Jarmen verpflichtet sich, die zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Kunden oder eines durch Übersicherung beeinträchtigten Dritten
insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 15% übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt CMT - Jarmen.
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7. Sachmängel
7.1. Erkennbare Mängel, Falsch - und Minderlieferungen sind unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von acht Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich
zu rügen.
7.2. Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen ist CMT - Jarmen zur
Nacherfüllung, d.h. nach unserer Wahl entweder zur Beseitigung des Mangels oder
zur Lieferung mangelfreier Ware berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder
verweigert CMT - Jarmen unberechtigt jegliche Nacherfüllung, so kann der
Kunde wahlweise eine Herabsetzung der Vergütung oder die Rückabwicklung des
Vertrags verlangen.
7.3. Zur Vornahme aller CMT - Jarmen notwendig erscheinenden Nachbesserungen
und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit CMT - Jarmen die
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist CMT - Jarmen
von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden
Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig
großer Schäden, wobei CMT - Jarmen sofort zu verständigen ist, hat der
Kunde das Recht den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und
von CMT - Jarmen Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
7.4. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind
ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand
des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem
bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7.5. Gesetzliche Rückgriffansprüche des Kunden gegen CMT - Jarmen bestehen
nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen
Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang
von Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen
im Wege des Rückgriffs gilt Ziffer 9.
7.6. CMT - Jarmen haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte Bedienung, unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder
sonstige Eingriffe seitens des Kunden oder Dritten hervorgerufen wurden. Dazu
zählen das Nichtbeachten von Aufstellbedingungen empfindlicher Hardware,
unterlassene Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, vermeidbare chemische,
elektrochemische oder elektrische Einflüsse. Dies gilt nicht, wenn der Kunde
nachweist, dass diese für die Schäden nicht ursächlich waren.
7.7. Der Kunde verpflichtet sich, Gewährleistungsansprüche seiner Abnehmer
entsprechend der ihm bekannten Gewährleistungsrichtlinien der jeweiligen
Hersteller anzunehmen und zu bearbeiten.
7.8. Die Gewährleistung bei Hardwaredefekten beschränkt sich auf den Austausch
der Geräte (Nacherfüllung). Ist CMT - Jarmen zum Austausch nicht bereit
oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese aus von CMT - Jarmen zu
vertretenden Gründen über angemessene Fristen hinaus oder schlägt der Austausch
in sonstiger Weise fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
7.9. CMT - Jarmen übernimmt keine Gewährleistung für die generelle
Fehlerfreiheit von Software. Insbesondere wird eine Haftung ausgeschlossen,
wenn die Software den Anforderungen und Zwecken des Kunden nicht genügt oder
mit anderen von ihm ausgewählten Programmen nicht zusammenarbeitet, es sei
denn, Vorstehendes wurde ausdrücklich garantiert.
7.10. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände verantwortlich.
Die Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der
Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder
Unterlassen von CMT - Jarmen oder einem Erfüllungsgehilfen von CMT - Jarmen
verursacht wurde.
8. Rechtsmängel
8.1. Soweit nicht anders vereinbart, ist CMT - Jarmen verpflichtet, die
Lieferung lediglich im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten
und Urheberrechten Dritter (nachfolgenden "Schutzrechten") zu erbringen.
8.2. Führt die Beziehung des Liefergegenstandes zur Verletzung von Schutzrechten
im Land des Lieferortes, wird CMT - Jarmen auf seine Kosten dem Kunden
grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den
Liefergegenstand in für den Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass
die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich
angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, stehen dem
Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
8.3. Darüber hinaus wird CMT - Jarmen den Kunden von unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber
freistellen.
8.4. Die in dieser Ziffer 8 genannten Verpflichtungen sind vorbehaltlich.
Ziffer 9 für den Fall der Schutzrechtsverletzung abschließend und gelten auch
für sonstige Rechtsmängel entsprechend. Sie bestehen allerdings nur, wenn -
der Kunde CMT - Jarmen unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder
Rechtsverletzungen unterricht - der Kunde CMT - Jarmen in angemessenem
Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw.
CMT- Jarmen die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Ziffer 8.2.
ermöglicht - CMT - Jarmen alle Abwehrmaßnahmen einschließlich
außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben - der Rechtsmangel nicht auf
einer Anweisung des Kunden beruht und - die Rechtsverletzung nicht dadurch
verursacht wurde, dass der Kunde den Liefergegenstand eigenmächtig geändert
oder in einer vertragsgemäßen Weise verwendet hat.
9.Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen
9.1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie
Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen. Dieser
Haftungsausschuss gilt nicht bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei grob fahrlässiger oder
vorsätzlicher Schädigung anderer Rechtsgüter. Der Schadensersatzanspruch für
die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9.2. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch
Originaldisketten der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind.
Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte
nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch
nach dem heutigen Wissenstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu
erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch
uns auf ein Kundengerät übertrage n worden sein, so haften wir nur insoweit,
wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben. Der Kunde stellt
uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und
befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser
Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht,
soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.3. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches
Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung
ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel
zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob
fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für
Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere
Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von
Sicherheitskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung
der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung
vollständig freigestellt.
10.Verjährung
Alle Ansprüche des Kunden verjähren in 36 Monaten. In Fällen grob fahrlässigen
bzw. vorsätzlichen Verhaltens sowie bei Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gelten die gesetzlichen Fristen.
11.Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist der Geschäftssitz von CMT - Jarmen Erfüllungsort.
11.2. Der Geschäftssitz von CMT - Jarmen ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden
Streitigkeiten; CMT - Jarmen ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an
seinem Hauptsitz oder Niederlassungen zu verklagen.
11.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des
Internationalen Privatrechts.
12.Sonstige Vereinbarung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht
berührt.
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